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Bevor Sie einen Beratungstermin vereinbaren, sollen Sie wissen, was das Gespräch kostet. Im Termin besprechen wir dann, welche weiteren Schritte möglich sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dazu gehört für mich auch die Frage, ob der erwartbare Nutzen eines Vorgehens den Aufwand rechtfertigt.

So läuft das Erstgespräch ab

  1. Ihre Situation

    Sie schildern, was passiert ist und welche Fragen Ihnen gerade am meisten zu schaffen machen. Ich frage nach, bis ich die rechtlichen Zusammenhänge und Ihre persönlichen Anliegen einordnen kann.

  2. Ihre Möglichkeiten

    Ich erläutere Ihnen die rechtliche Lage, mögliche Wege und deren Risiken. Wenn ich von einem Rechtsstreit abrate, erkläre ich Ihnen auch warum.

  3. Ihr Plan

    Wir besprechen, was als Nächstes sinnvoll ist und was Sie dafür brauchen. Sie erfahren, welche Erwartungen realistisch sind und welche Kosten entstehen können.

Das Gespräch dauert in der Regel ein bis eineinhalb Stunden und findet in meiner Kanzlei in Eisenberg, telefonisch oder per Video statt.

Was kostet die Erstberatung?

Das erste Beratungsgespräch kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also 226,10 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Im Erstgespräch nehme ich mir viel Zeit für Sie – in der Regel ein bis eineinhalb Stunden. Das ist gut angelegtes Geld: Sie gehen aus meiner Kanzlei hinaus und wissen alles, was Sie für Ihre Situation wissen müssen.

Ein frühzeitiges Erstgespräch kann Ihnen viel Geld sparen und verhindert, dass Sie in der familiären Aufregung taktische Fehler machen. Im Erstgespräch werden die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt.

Was bringe ich mit?

  • Wichtige Schreiben, zum Beispiel vom Gericht, Jugendamt oder von der Gegenseite
  • Einkommensnachweise
  • Heirats- und Geburtsurkunden
  • Vorhandene Verträge, etwa einen Ehevertrag
  • Eine kurze Notiz mit Ihren wichtigsten Fragen

Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir können vieles auch später klären.

Wie berechnen sich weitere Kosten?

Für die weitere Beratung und Vertretung gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, der zum Beispiel vom Einkommen der Eheleute abhängt. In bestimmten Fällen kann auch eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Ich bespreche die Kosten immer offen mit Ihnen, bevor sie entstehen.

Wenn das Geld knapp ist

Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Sie zahlen dann nur einen geringen Eigenanteil.

Verfahrenskostenhilfe

Für gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Je nach Bewilligung werden Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung ganz oder teilweise übernommen; eine Ratenzahlung kann angeordnet werden. Ich prüfe gern mit Ihnen, ob Sie Anspruch haben.

Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Familienrecht nur die Kosten einer Beratung, nicht der Vertretung. Ich kläre das gern für Sie mit Ihrer Versicherung.

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