Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Eine Unterhaltsberechnung hat unmittelbare Folgen dafür, wie Sie und Ihre Kinder leben können. Deshalb schaue ich genau auf die Zahlen und die Umstände, die dahinterstehen. Ob Sie Unterhalt benötigen oder zahlen sollen: Ich prüfe den Anspruch, erläutere Ihnen die Berechnung und bespreche mit Ihnen, ob eine Forderung begründet ist und wie wir damit umgehen.

Kindesunterhalt

Beim üblichen Betreuungsmodell leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, in der Regel Barunterhalt. Bei anderen Betreuungsmodellen kann die Berechnung abweichen. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes; Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle. Ich berechne den Anspruch für Sie und berücksichtige Besonderheiten wie Mehrbedarf oder Sonderbedarf.

Trennungsunterhalt

Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung kann der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt verlangen. Damit soll der bisherige Lebensstandard zunächst gesichert werden.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder für sich selbst sorgt. Unterhalt gibt es nur in bestimmten Fällen – etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Alter oder Krankheit oder wenn ehebedingte Nachteile auszugleichen sind. Ob und wie lange ein Anspruch besteht, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Sie sollen Unterhalt zahlen?

Wenn eine Forderung bei Ihnen ankommt, prüfen wir zunächst, wie sie berechnet wurde. Ich kontrolliere, ob Einkommen, Abzüge und Selbstbehalt korrekt berücksichtigt sind, erläutere Ihnen das Ergebnis und wehre unberechtigte Ansprüche ab.

So helfe ich Ihnen

  • Berechnung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
  • Auskunftsverlangen über das Einkommen der Gegenseite
  • Prüfung und Abwehr von Unterhaltsforderungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen, wenn nötig vor Gericht
  • Anpassung bestehender Unterhaltstitel

Häufige Fragen zum Unterhalt

Grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie ihn geltend gemacht oder Auskunft verlangt haben. Deshalb lohnt es sich, früh tätig zu werden.

Ja, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern – etwa das Einkommen oder das Alter der Kinder.

Ja. Ich erläutere Ihnen meine Einschätzung des Anspruchs und bespreche mit Ihnen den möglichen Ertrag, die Kosten und die Belastung eines Verfahrens. Wenn ich einen Rechtsstreit für wenig sinnvoll halte, sage ich Ihnen das offen.

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.