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In akuter Gefahr: Polizei 110 · Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016 (rund um die Uhr, kostenfrei)

Wenn Sie Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen erleben, geht es zuerst um Ihren Schutz und den Ihrer Kinder. Ich nehme Ihre Schilderung ernst und kläre mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt nötig sind. Dabei handle ich zügig und berücksichtige, was die Situation für Ihren Alltag und Ihre Sicherheit bedeutet.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht zum Beispiel anordnen, dass sich der Täter Ihnen nicht nähern, Sie nicht kontaktieren und Ihre Wohnung nicht betreten darf. Außerdem kann Ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen werden. In dringenden Fällen entscheidet das Gericht im Eilverfahren, oft innerhalb kurzer Zeit.

So helfe ich Ihnen

  • Kurzfristige Beratung, auf Wunsch auch telefonisch
  • Eilanträge auf Schutzanordnungen und Wohnungsüberlassung
  • Klärung der Folgen für Sorge- und Umgangsrecht
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Gut zu wissen

Halten Sie Vorfälle möglichst genau fest – mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung. Bewahren Sie Nachrichten, Fotos und ärztliche Atteste auf. Das hilft im Verfahren.

Häufige Fragen zum Gewaltschutz

Sie können zunächst mit dem beginnen, was gerade dringend ist. Ich frage nach den Umständen, die wir für rechtliche Schutzmaßnahmen klären müssen. Vorhandene Nachrichten, Fotos oder ärztliche Atteste können dabei helfen. In akuter Gefahr wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Polizei unter 110.

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.