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Vielleicht suchen Sie gerade eine konkrete rechtliche Antwort. Vielleicht möchten Sie auch wissen, ob und wie Sie mit Ihrer Situation bei mir richtig sind. Hier finden Sie beides: erste Orientierung zu Trennung und Familienrecht sowie Antworten auf Fragen zur Zusammenarbeit. Im persönlichen Gespräch klären wir, was davon auf Sie zutrifft.

Zum Ablauf

Das Erstgespräch kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer (226,10 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer). Den Betrag nenne ich Ihnen vorab, damit Sie den Termin auf dieser Grundlage vereinbaren können.

Bitte fragen Sie nach einem freien Termin. Wenn eine Frist läuft oder Ihr Anliegen aus einem anderen Grund dringend ist, teilen Sie mir das direkt mit. So kann ich die Dringlichkeit Ihres Anliegens einordnen.

Ja. Wir können Ihre Situation am Telefon oder per Video besprechen. Auf diesem Weg berate und vertrete ich auch Mandanten in ganz Deutschland.

Ja. Was Sie mir anvertrauen, unterliegt meiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Sie können deshalb auch Dinge ansprechen, über die Sie nur schwer reden können.

Wie wir zusammenarbeiten

Ja, wenn ich ihn für wenig aussichtsreich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll halte. Ich erläutere Ihnen die Gründe und mögliche andere Wege. Sie sollen wissen, was Sie voraussichtlich erreichen können und welcher Aufwand damit verbunden ist.

Mich interessiert, was Sie rechtlich klären möchten und was eine Lösung in Ihrem Alltag leisten muss. Bei einer Trennung kann es zum Beispiel um finanzielle Sicherheit, die Betreuung Ihrer Kinder oder die gemeinsame Immobilie gehen. Wir besprechen, was für Sie Vorrang hat und welche Möglichkeiten realistisch sind.

Für die erste Kontaktaufnahme nicht. Schildern Sie mir zunächst Ihr Anliegen. Für das Erstgespräch helfen wichtige Schreiben, Einkommensnachweise, Urkunden und vorhandene Verträge. Wenn etwas fehlt, klären wir, was wir noch benötigen.

Ja. Ich prüfe mit Ihnen, welche Zugeständnisse vertretbar sind und wo Sie eine klare Grenze brauchen. Meine Erfahrung aus Mediation und Schlichtungsgesprächen hilft mir bei Verhandlungen. Kommt keine tragfähige Einigung zustande, besprechen wir das weitere Vorgehen bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Dann besprechen wir, wo unsere Einschätzungen auseinandergehen. Ich erläutere Ihnen meine rechtliche Bewertung und die Risiken, auch wenn Sie auf ein anderes Ergebnis gehofft haben. Mir ist wichtig, dass Sie die Gründe verstehen und Ihre Entscheidung informiert treffen können.

Zu Trennung und Scheidung

In der Regel ein Jahr. Dieses Trennungsjahr ist auch in der gemeinsamen Wohnung möglich.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur wenige Monate nach Antragstellung. Bei Streit kann es länger dauern.

Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden. Bei Einigkeit in allen Punkten braucht der andere Ehepartner nicht zwingend eine eigene Vertretung, um der Scheidung zuzustimmen. Ich kann jedoch immer nur einen von Ihnen beraten und vertreten. Das besprechen wir von Anfang an offen.

Nicht ohne Weiteres. Bevor Sie ausziehen, sollten wir klären, welche Folgen das für Sie und gegebenenfalls Ihre Kinder hat. Ich berate Sie zu Ihrer konkreten Situation.

Zum Unterhalt

Grundlage ist in der Regel die Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind vor allem das Einkommen und das Alter des Kindes.

Nur in bestimmten Fällen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Das hängt vom Einzelfall ab. Ich prüfe mit Ihnen, ob ein Anspruch in Betracht kommt und welche Umstände dafür maßgeblich sind.

Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem er geltend gemacht oder Auskunft verlangt wurde.

Zu den Kindern

In der Regel ja. Das alleinige Sorgerecht ist die Ausnahme.

Beim Wechselmodell lebt das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern. Ob das passt, hängt von den Umständen ab. Wir schauen deshalb auf Ihre familiäre Situation und darauf, was diese Aufteilung für den Alltag Ihres Kindes bedeuten würde.

Zu Vermögen und Verträgen

Möglich sind ein Verkauf, die Übernahme durch einen Partner oder gemeinsames Eigentum auf Zeit. Welche Lösung für Sie passt, besprechen wir anhand Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation.

Ja, ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Ich bereite die Inhalte mit Ihnen vor und erläutere Ihnen deren Folgen, damit Ihre Interessen in den Regelungen gewahrt sind.

Ihre Frage war nicht dabei?

Sie müssen Ihre Frage nicht erst in juristische Worte fassen. Schreiben Sie mir, was Sie beschäftigt, oder rufen Sie mich an. Wir klären gemeinsam, worum es rechtlich geht.