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Vielleicht steht Ihr Entschluss fest, vielleicht möchten Sie zunächst die Folgen einer Scheidung verstehen. Wir klären, was rechtlich, finanziell und organisatorisch auf Sie zukommt. Ich erläutere Ihnen das Verfahren und bespreche mit Ihnen, welche Fragen sich einvernehmlich regeln lassen und wo Sie anwaltliche Vertretung brauchen. Dabei behalten wir im Blick, was die jeweiligen Entscheidungen für Ihr weiteres Leben bedeuten.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

In der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben – das sogenannte Trennungsjahr. Möchten Sie beide die Scheidung, genügt das in aller Regel. Wenn nur einer von Ihnen die Scheidung will, wird nach drei Jahren Trennung davon ausgegangen, dass die Ehe gescheitert ist. In Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

Das Trennungsjahr kann übrigens auch unter einem Dach stattfinden – wenn Sie getrennt wirtschaften und getrennt leben.

Wie läuft eine Scheidung ab?

  1. Beratung und Vorbereitung

    Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und die Unterlagen, die benötigt werden.

  2. Scheidungsantrag

    Ich reiche den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.

  3. Versorgungsausgleich

    Das Gericht ermittelt, welche Rentenanwartschaften Sie während der Ehe erworben haben, und teilt sie in der Regel auf.

  4. Scheidungstermin

    Im Termin hört das Gericht Sie beide an und spricht die Scheidung aus.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Sind Sie sich einig, dauert das Verfahren nach Einreichung des Antrags oft nur wenige Monate. Gibt es Streit über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder, kann es länger dauern. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen, welche Umstände die Dauer in Ihrem Fall beeinflussen können und womit Sie voraussichtlich rechnen sollten.

Einvernehmlich oder streitig?

Eine einvernehmliche Scheidung kann Zeit, Kosten und Belastungen reduzieren. Ich prüfe deshalb mit Ihnen, welche Fragen wir durch eine faire Vereinbarung klären können, etwa durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dazu gehört auch, Ihnen offen zu sagen, wo ein Nachgeben für Sie nachteilig wäre. Verhält sich Ihr Ehepartner nicht fair oder lässt sich keine tragfähige Einigung erzielen, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Gebühren und hängen vor allem vom Einkommen und Vermögen der Eheleute ab. Ich nenne Ihnen frühzeitig eine realistische Größenordnung. Wenn Ihr Einkommen gering ist, kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.

Mehr zu Erstberatung & Kosten

So helfe ich Ihnen

  • Beratung zu Voraussetzungen, Ablauf und Folgen der Scheidung
  • Einreichung des Scheidungsantrags und Vertretung im Verfahren
  • Klärung von Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Kindern
  • Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Gut zu wissen: Diese Unterlagen helfen im Erstgespräch

  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über Ihr Einkommen
  • Übersicht über Vermögen und Schulden
  • Vorhandener Ehevertrag

Häufige Fragen zur Scheidung

Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden. Sind Sie sich in allen Punkten einig, braucht Ihr Ehepartner nicht zwingend eine eigene Vertretung. Ich kann aber immer nur einen von Ihnen beraten und vertreten.

Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig geteilt. Bei sehr kurzen Ehen oder durch Vereinbarung kann davon abgewichen werden.

In der Regel ja. Ich bespreche vorher mit Ihnen, wie der Termin abläuft und welche Fragen zu erwarten sind. Im Termin bin ich an Ihrer Seite.

Ja. Ich prüfe, wo Verhandlungen noch sinnvoll sind und welche Interessen abgesichert werden müssen. Eine Einigung soll Ihre berechtigten Interessen wahren. Wenn dafür ein gerichtliches Vorgehen nötig wird, bespreche ich die Chancen und Risiken mit Ihnen und vertrete Sie konsequent.

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.