Bei Fragen zu den Kindern ist oft jede Entscheidung mit Sorge verbunden. Ich möchte mit Ihnen genau hinsehen: Was braucht Ihr Kind, wie lässt sich sein Alltag verlässlich gestalten und welche Absprachen sind für Sie als Eltern umsetzbar? Kinder brauchen beide Eltern und Verlässlichkeit. Ich helfe Ihnen, passende Regelungen zu finden, und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck, wenn das Wohl Ihres Kindes es verlangt.
Sorgerecht
Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht – und behalten es in der Regel auch nach der Trennung. Wichtige Entscheidungen, etwa zu Schule, Gesundheit oder Wohnort, treffen Sie weiterhin gemeinsam. Nur wenn das nicht funktioniert und es dem Kindeswohl dient, kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder Teile davon erhalten.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wo das Kind lebt, ist eine der wichtigsten Fragen. Können Eltern sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht – immer mit Blick darauf, was für das Kind am besten ist.
Umgangsrecht
Ihr Kind hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Ich unterstütze Sie dabei, eine verlässliche Umgangsregelung zu vereinbaren – oder durchzusetzen, wenn der Kontakt verweigert wird. Auch Modelle wie das Wechselmodell bespreche ich gern mit Ihnen.
So helfe ich Ihnen
- Beratung zu Sorgerecht, Aufenthalt und Umgang
- Ausarbeitung von Umgangsvereinbarungen
- Vertretung in Verfahren vor dem Familiengericht
- Anträge auf alleiniges Sorgerecht oder Teile davon
- Begleitung bei Gesprächen mit Jugendamt und Verfahrensbeistand
Häufige Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
Eine feste Regel gibt es nicht. Entscheidend sind das Alter Ihres Kindes, seine Bedürfnisse und die Lebensumstände beider Eltern. Häufig ist zum Beispiel ein Umgang an jedem zweiten Wochenende mit zusätzlichen Ferienzeiten. Ich bespreche mit Ihnen, was für Ihr Kind und Ihren Alltag passt; ein übliches Modell kann dafür ein Ausgangspunkt sein.
Der Wille des Kindes wird berücksichtigt – mit zunehmendem Alter immer stärker. Das Gericht hört Kinder in der Regel persönlich an.
Wir besprechen, an welchen konkreten Fragen die Verständigung scheitert und was Ihr Kind jetzt braucht. Ich prüfe mit Ihnen, ob eine verlässliche Vereinbarung erreichbar ist. Wenn die Situation eine gerichtliche Klärung erfordert, vertrete ich Sie im Verfahren.
Was beschäftigt Sie gerade am meisten?
Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.