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An der Wohnung und den vertrauten Gegenständen hängt oft mehr als ihr Geldwert. Zugleich müssen Sie ganz praktisch klären, wo Sie leben und was Sie dafür brauchen. Wer behält das Auto, die Möbel oder die Küche? Ich bespreche mit Ihnen, welche Regelung sinnvoll und rechtlich möglich ist. Wo sich eine Einigung erreichen lässt, arbeite ich darauf hin; wo eine gerichtliche Klärung nötig ist, vertrete ich Ihre Interessen.

Wer darf in der Wohnung bleiben?

Während der Trennungszeit kann das Familiengericht einem Ehepartner die Wohnung ganz oder teilweise zuweisen, wenn dies nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden – insbesondere zum Wohl der Kinder. Nach der Scheidung kann die Wohnung dauerhaft einem Ehepartner überlassen werden.

Wie wird der Hausrat geteilt?

Gemeinsame Haushaltsgegenstände werden möglichst einvernehmlich aufgeteilt. Gelingt das nicht, entscheidet das Gericht nach Billigkeit. Ich unterstütze Sie dabei, eine Einigung zu erreichen – auch bei Fahrzeugen und Haustieren.

So helfe ich Ihnen

  • Beratung zu Nutzung und Zuweisung der Wohnung
  • Verhandlung einer Hausratsteilung
  • Anträge beim Familiengericht, wenn keine Einigung möglich ist

Häufige Fragen zu Ehewohnung und Hausrat

Wir klären, worauf es Ihnen dabei ankommt und welche Gegenstände Sie für Ihren Alltag brauchen. Ich erläutere Ihnen die rechtliche Lage und suche mit Ihnen nach einer praktikablen Einigung. Wenn sie nicht gelingt, vertrete ich Sie bei der gerichtlichen Klärung.

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.