Ein Haus, Ersparnisse, Altersvorsorge oder ein Betrieb können bei einer Trennung ganz unterschiedliche Fragen aufwerfen. Wir klären zunächst, wem was gehört und welche Ausgleichsansprüche bestehen. Dann betrachten wir die wirtschaftlichen Folgen der möglichen Regelungen. Ich prüfe Ihre Ansprüche sorgfältig und bespreche mit Ihnen auch, ob ein Streit über einzelne Positionen im Verhältnis zu seinem möglichen Ergebnis sinnvoll ist.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, wie sich das Vermögen jedes Ehepartners während der Ehe entwickelt hat. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte des Unterschieds ausgleichen.
Was zählt – und was nicht?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden in der Regel dem Anfangsvermögen zugerechnet und so beim Ausgleich weitgehend herausgerechnet. Auch Schulden spielen eine Rolle. Die Bewertung von Immobilien, Unternehmen oder Lebensversicherungen erfordert Sorgfalt – hier entscheidet sich oft viel Geld.
Das gemeinsame Haus
Ob Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder gemeinsames Eigentum auf Zeit: Für die Immobilie gibt es mehrere Wege. Ich erläutere Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und prüfe mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.
So helfe ich Ihnen
- Ermittlung und Bewertung von Anfangs- und Endvermögen
- Auskunftsansprüche gegenüber dem Ehepartner
- Berechnung und Durchsetzung oder Abwehr des Zugewinnausgleichs
- Lösungen für Immobilien, Betriebe und gemeinsame Schulden
Häufige Fragen zu Zugewinn und Vermögen
Ich prüfe mit Ihnen, welche Positionen für den Ausgleich erheblich sind und wo die Bewertung unsicher ist. Dabei bespreche ich auch, ob der mögliche Nutzen eines Streits den Aufwand rechtfertigt. Wenn ich von einer Auseinandersetzung über eine einzelne Position abrate, erläutere ich Ihnen die Gründe.
Was beschäftigt Sie gerade am meisten?
Vielleicht wissen Sie schon genau, was Sie klären möchten. Vielleicht ist im Moment vieles offen. Im ersten Gespräch gehen wir von Ihrer Situation aus: Was ist dringend, welche Möglichkeiten gibt es und welcher Schritt ist für Sie sinnvoll? Ich sage Ihnen auch, wenn ich von einem Rechtsstreit abrate.